Kann mein Weihnachtsgeld gepfändet werden?

(Stand: 12.07.2022)

Kurz zusammengefasst

Ihr Weihnachtsgeld ist grundsätzlich nicht in voller Höhe pfändbar, sondern durch den Gesetzgeber geschützt. Allerdings müssen Sie teilweise selbst aktiv werden, damit dieser Schutz greift. In diesem Artikel erfahren Sie, was zu tun ist. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Weihnachtsgeld als wichtige Entlastung

Gerade in den Wochen und Tagen vor Weihnachten macht es sich besonders bemerkbar, wenn das Geld knapp ist. Wie gerne möchte man lieben Menschen ein schönes Geschenk machen oder sich und ihnen mal etwas Besonderes zum Essen gönnen.

Das Weihnachtsgeld Ihres Arbeitgebers ist dabei eine große Hilfe und Entlastung. Allerdings stellt sich die Frage: Was ist mit dem Weihnachtsgeld, wenn mein Lohn- oder Gehalt gepfändet wird, eine Kontopfändung läuft oder ich mich in einer Privatinsolvenz befinde? Darf mein Weihnachtsgeld dann gepfändet werden?

Ein Teil Ihres Weihnachtsgeldes ist geschützt – aber Sie müssen aktiv werden

In welchem Umfang Ihr Weihnachtsgeld geschützt wird und was Sie unternehmen müssen, schauen wir uns jetzt in drei verschiedenen Situationen nacheinander an:

  1. Weihnachtsgeld und eine Lohn- oder Gehaltspfändung
  2. Weihnachtsgeld und eine Kontopfändung
  3. Weihnachtsgeld in der Privatinsolvenz

1. Weihnachtsgeld und eine Lohn- oder Gehaltspfändung

a) Wie ist mein Weihnachtsgeld vor einer Lohn- oder Gehaltspfändung geschützt?

Wenn Lohn oder Gehalt gepfändet werden, muss Ihnen als Arbeitnehmer stets der aktuelle Pfändungsfreibetrag verbleiben, damit Sie sich auch weiterhin versorgen können. Speziell zum Weihnachtsgeld steht im Gesetz:

„Unpfändbar sind…

Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt;“
(§ 850a Nr. 4 ZPO)

Von einer Weihnachtsvergütung (Weihnachtsgeld) spricht man immer dann, wenn es sich um eine Zahlung Ihres Arbeitgebers anlässlich des Weihnachtsfestes handelt, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit Weihnachten steht. Der zeitliche Zusammenhang wird angenommen, wenn die Zahlung ca. zwischen dem 15. November und dem 15. Januar erfolgt.

b) Wie wird berechnet, wie viel Weihnachtsgeld mir bleibt?

Um zu berechnen, wie viel Sie von Ihrem Weihnachtsgeld behalten dürfen, kommt es nach der überwiegend angewendeten Bruttomethode darauf an, wie hoch Ihr Bruttogehalt ist.

  • Ist Ihr Bruttogehalt niedriger als 1.000€, dann dürfen Sie Weihnachtsgeld in Höhe der Hälfte des Bruttogehalts behalten, § 850a Nr. 4 ZPO. Verdienen Sie also z.B. 800€ brutto, sind dies 400€.
  • Ist Ihr Bruttogehalt höher als 1.000 €, dürfen Sie vom Weihnachtsgeld die Hälfte des aktuellen Pfändungsfreibetrages (aufgerundet auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag) behalten. Wie hoch der jeweils aktuelle Pfändungsfreibetrag ist, ergibt sich aus der Pfändungstabelle. Aktuell dürfen Sie in diesem Fall 670€ von Ihrem Weihnachtsgeld behalten.

c) Und was mache ich, wenn mir mein Arbeitgeber weniger zahlt, als mir zusteht?

Da Ihr Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, Ihnen den unpfändbaren Teil Ihres Arbeitsentgelts auszuzahlen, gehen Fehler in der Berechnung zu seinen Lasten.

Wenn Sie also der Ansicht sind, dass Ihnen zu wenig Weihnachtsgeld ausgezahlt wurde, können wir das Ganze gerne für Sie prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

2. Wie ist mein Weihnachtsgeld bei einer Kontopfändung geschützt?

Bei einer Kontopfändung darf Ihre Bank Ihnen erst dann Geld auszahlen, wenn die gesamte Forderung Ihres Gläubigers bezahlt ist. Da Sie allerdings trotzdem noch Ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, benötigen Sie ein Pfändungsschutzkonto, ein sog. P-Konto. Dort ist ein Freibetrag festgelegt, der Ihnen zusteht und den die Bank nicht an Ihren Gläubiger überweisen darf.

Wenn Ihnen der Arbeitgeber zusätzliches Weihnachtsgeld überweist, besteht die Gefahr, dass der überwiesene Betrag höher ist als Ihr Freibetrag. Das würde bedeuten, dass die Bank den Teil des Weihnachtsgeldes, der über Ihren Freibetrag hinaus geht, an Ihren Gläubiger zahlt.

Um das zu verhindern, müssen Sie rechtzeitig beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des Freibetrages beantragen. Dabei unterstützen wir sie gerne.

Stellen Sie diesen Antrag nicht und Ihr Weihnachtsgeld wurde gepfändet, dann bekommen Sie es in der Regel von Ihrem Gläubiger nicht mehr zurück.

3. Und was ist mit meinem Weihnachtsgeld in einer Privatinsolvenz?

Auch in der Privatinsolvenz gilt der Pfändungsschutz von § 850a Nr. 4 ZPO , d.h. bei einem Bruttoeinkommen unter 1.000€ dürfen Sie die Hälfte des Weihnachtsgeldes behalten und bei einem Bruttoeinkommen über 1.000€ steht Ihnen die Hälfte des Pfändungsfreibtrages zu – aktuell also 670€ Ihres Weihnachtsgeldes.

Und wenn man noch etwas genauer hinschaut…

Der Teil Ihres Weihnachtsgeldes, der gepfändet werden darf, erhöht gleichzeitig Ihr Arbeitseinkommen und es ist gesetzlich festgelegt, § 23 a SGB IV, § 850 c Abs. 3 ZPO, dass Sie als Schuldner von jedem zusätzlich verdienten Euro nach der Pfändungstabelle ca. 30 Cent behalten dürfen.

Das bedeutet, dass Ihnen sogar vom pfändbaren Teil Ihres Weihnachtsgeldes noch ein Teil mittelbar ausbezahlt wird.

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