RATGEBER
Kann das Kindergeld gepfändet werden? Was ist mit Elterngeld?
Die Schuldenhilfe Deutschland
3 Min. Lesezeit
Nein. Das Kindergeld kann nicht gepfändet werden. Es ist allein für die Kinder bestimmt und den Eltern nur zur Verwendung für Ihren Nachwuchs anvertraut.
Das Gleiche gilt für Elterngeld, monatlich bis 300,- €. Auch Betreuungsgeld und Unterhaltsvorschüsse dürfen nicht gepfändet werden. Bei diesen Zahlungen handelt es sich um unpfändbares Einkommen.
Ausnahme:
Verwenden die Eltern das Kindergeld und die Sozialleistungen nicht für ihre Kinder und vernachlässigen deren Unterhalt, dann kann das Geld wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche ihrer Kinder zu deren Gunsten gepfändet werden, § 54 Absatz 5 Erstes Sozialgesetzbuch.
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