Wir sind für Sie da
So funktioniert eine begleitete Privatinsolvenz
01
Einigungsversuch
Bevor eine Privatinsolvenz beantragt wird, muss ein Einigungsversuch mit den Gläubigern erfolgen. Wir stellen die notwendigen Unterlagen zusammen und unterbreiten Ihren Gläubigern einen Vorschlag.
02
Insolvenzantrag
Lehnen die Gläubiger den Einigungsversuch ab, bereiten wir Ihren vollständigen Antrag auf Privatinsolvenz mit den notwendigen Anlagen vor und reichen ihn beim zuständigen Insolvenzgericht ein.
03
Restschuldbefreiung
Während des Verfahrens gelten bestimmte Pflichten. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens fließt ins Verfahren. Sind die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung.
Privatinsolvenz: Unsere Hilfe im Detail
Kompetente Insolvenzberatung
Sofortige Bearbeitung ohne Wartezeit
Keine Pfändung oder Zwangsvollstreckung
Geregelter Ablauf
Schuldenfreie Zukunft
1. Welches Insolvenzverfahren ist richtig?
Wir prüfen zunächst, ob für Ihre Situation ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder ein Regelinsolvenzverfahren infrage kommt.
2. Der außergerichtliche Einigungsversuch
Wir erfassen Ihre Gläubiger und Verbindlichkeiten, erstellen einen Schuldenbereinigungsplan und versuchen, mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.
3. Der vollständige Insolvenzantrag
Wir stellen die erforderlichen Angaben, Verzeichnisse und Anlagen zusammen, prüfen sie auf Vollständigkeit und reichen den Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht ein.
4. Verfahren und Restschuldbefreiung
Nach der Eröffnung wird das Verfahren durch die zuständigen Stellen durchgeführt. Wir erklären Ihnen den Ablauf, Ihre Pflichten und die nächsten Schritte bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Ein Verfahren. Ein Ansprechpartner. Ein klar geregelter Weg.
Wir behalten Unterlagen und nächste Schritte im Blick und bleiben während des Verfahrens als persönlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Was passiert während des Insolvenzverfahrens?
Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter. Dieser prüft Einkommen, Vermögen und offene Forderungen und stellt fest, welche Werte im Verfahren berücksichtigt werden. Wir erklären Ihnen verständlich, was das für Ihre persönliche Situation bedeutet.
Antrag
Verfahren
Abtretungsfrist
Restschuldbefreiung
Die Schuldenhilfe: Ihr sicherer Begleiter
Wir prüfen Ihre Situation, bereiten die notwendigen Schritte vor und unterstützen Sie während des gesamten Ablaufs persönlich und verständlich.
Persönliche Begleitung
Ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt und Sie regelmäßig über den aktuellen Stand informiert.
Transparenz und Vertraulichkeit
Wir erklären Entscheidungen und nächste Schritte verständlich. Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich.
Erfahrung mit Gläubigern und Gerichten
Wir kennen die Abläufe bei Gläubigern und Insolvenzgerichten und nutzen dieses Wissen für eine realistische Lösung.
