Privatinsolvenz? Sichere Hilfe in nur 3 Schritten.

Einigungsversuch

Um eine Privatinsolvenz beantragen zu können, muss ein planmäßiger Einigungsversuch mit den Gläubigern vorausgehen. Wir übernehmen das für Sie. Wir stellen die richtigen Unterlagen zusammen und unterbreiten den Gläubigern einen Vorschlag (Einigungsversuch).

Insolvenz­antrag

Haben die Gläubiger den Einigungsversuch abgelehnt, erstellen wir für Sie einen vollständigen Antrag auf Privatinsolvenz und reichen ihn mit den zugehörigen Anlagen beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Dann führt der Insolvenzverwalter das Verfahren durch.

Restschuldbefreiung

Es folgt dann eine Zeit, die sich Wohl­verhaltensphase nennt. In dieser Zeit ist wichtig, dass Sie die gesetzlich festgelegten Beträge pünktlich an den Treuhänder zahlen. Als „Belohnung“ werden Ihnen dafür Ihre restlichen Schulden erlassen. Wir stehen Ihnen jederzeit als Unterstützung zur Seite.

Die Schuldenhilfe Deutschland bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und einfach einen Insolvenzantrag zu stellen.

Ihre Vorteile einer sicher begleiteten Privatinsolvenz

  • Kompetente Privatinsolvenz-Beratung
  • Sofortige Bearbeitung - keine Wartezeit
  • Keine Pfändung oder Zwangsvollstreckung
  • Geregelter Ablauf
  • Schuldenfreie Zukunft

Privatinsolvenz - So helfen wir Ihnen im Detail

Als erstes prüfen wir anhand der Insolvenzordung, ob für Sie ein Privatinsolvenzverfahren (der Gesetzgeber nennt die Privatinsolvenz übrigens Verbraucherinsolvenz) oder ein Regelinsolvenzverfahren durchzuführen ist.

Um einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz zu stellen zu können, muss vorab ein planmäßiger Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen werden. Das erledigen wir, indem wir alle Ihre Gläubiger anschreiben. In dem Schreiben an ihre Gläubiger informieren wir darüber, dass Sie einen Insolvenzantrag stellen werden, wenn Sie Ihre Schulden nicht zurückzahlen können. Wir versuchen, mit ihren Gläubigern eine Einigung zu erzielen (siehe Schuldnerberatung) und sofort eine Senkung Ihrer Schuldensumme zu erreichen.

Wenn sich die Gläubiger darauf nicht einlassen, gilt der Einigungsversuch als gescheitert. Danach erstellen wir für Sie einen vollständigen Insolvenzantrag und reichen ihn mit den zugehörigen Anlagen beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Dort wird ein Insolvenzverwalter bestimmt. Der führt das Insolvenzverfahren durch, indem er Ihre Vermögensverhältnisse feststellt. Er prüft noch einmal amtlich, ob es bei Ihnen Vermögenswerte gibt, aus denen die Gläubiger Geld erhalten können.

Zusammen mit der Insolvenz wird auch eine Restschuldbefreiung beantragt. Um das Geld neutral und sicher verwalten zu lassen, bestimmt das Insolvenzgericht einen Treuhänder für Sie.

Es folgt dann eine Zeit, die sich Wohlverhaltensphase nennt. In dieser Zeit ist wichtig, dass Sie sich angemessen verhalten (das Gesetz spricht hier von „Obliegenheiten erfüllen“), keine neuen Schulden machen und die gesetzlich festgelegten pfändbaren Beträge pünktlich an den Treuhänder zahlen. Als „Belohnung“ werden Ihnen dafür Ihre restlichen Schulden erlassen. Wir stehen Ihnen jederzeit als Unterstützung zur Seite.

 

Mit dem Insolvenzantrag befreien Sie sich schnell und sicher aus Zwangsvollstreckungen und Pfändungen des Kontos oder Einkommens. Die Schuldenhilfe Deutschland bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und einfach einen Insolvenzantrag zu stellen.

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