Für wen ist das Regelinsolvenzverfahren und wie funktioniert es?

Das Regelinsolvenzverfahren ist für Selbständige und ehemals Selbständige mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen die Möglichkeit, Restschuldbefreiung zu erhalten.

Als Regel für unübersichtliche Vermögensverhältnisse gilt, wenn

  • mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind oder
  • Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (meist Krankenkassen und Sozialversicherungsträger) bestehen.


Der Antrag auf das Regelinsolvenzverfahren wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt, das in diesem Fall „Insolvenzgericht“ genannt wird. Dazu sind neben den persönlichen Daten auch Angaben zur aktuellen wirtschaftlichen Situation erforderlich.

Machen Sie mit uns eine kostenlose Analyse Ihrer Situation, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Regelinsolvenzverfahren das richtige für Sie ist, um Ihre Schulden zu bereinigen.

Das Insolvenzgericht bestimmt einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der die Angaben genau prüft, indem er sich direkt beim Schuldner einen Überblick verschafft. Daraus erstellt der vorläufige Insolvenzverwalter ein Gutachten, das eine Empfehlung für das Insolvenzgericht abgibt, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden soll.

Das Insolvenzgericht prüft dann, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind oder gestundet werden. Gemeint sind die Gerichtskosten, Auslagen, Kosten des Treuhänders. Danach erlässt das Gericht den Eröffnungsbeschluss und macht ihn öffentlich bekannt.

Mit dem Eröffnungsbeschluss geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Schuldnervermögen auf einen Treuhänder über, den das Gericht bestimmt.

Die Insolvenzmasse ist das zur Zeit des Eröffnungsbeschlusses pfändbare Vermögen und das Vermögen, das der Schuldner während des Verfahrens erlangt, so zum Beispiel der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens, Kontoguthaben aber auch Erbschaften und andere Vermögenszuflüsse.

Soweit Vermögen vorhanden ist, das die Verfahrenskosten übersteigt, wird es vom Treuhänder auf die Forderungen verteilt. Dies ist meist nicht der Fall.

Vom Insolvenzverfahren werden alle Forderungen umfasst, die geschäftlichen und die privaten, soweit sie nicht krimineller oder anderweitig vorwerfbarer Natur sind. Die anschließende Restschuldbefreiung führt zu einem echten Neustart mit „Null“ Schulden.

Das Geschäft des Schuldners kann im Insolvenzverfahren weitergeführt werden, entweder mit Zustimmung des Insolvenzverwalters oder der Insolvenzverwalter gibt die selbständige berufliche Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag frei. Durch das Insolvenzverfahren ist man vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt, da die Gläubiger ihre Forderung nur noch gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen können.

Sein Geschäft sollte man allerdings nur weiter führen, wenn man tatsächlich Gewinn erzielt. Da neue Schulden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst sind, würde die Schuldenspirale von vorn beginnen.

In einem Schlusstermin wird festgelegt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er seine Obliegenheiten in der Wohlverhaltensperiode erfüllt. Außerdem dürfen keine Versagensgründe für die Erteilung der Restschuldbefreiung vorliegen. Dabei sind Gläubiger und Treuhänder anzuhören.


Der Insolvenzschuldner muss seine Mitwirkungspflichten erfüllen. Das bedeutet

  • er muss stets wahrheitsgemäße Angaben machen,
  • darf nicht wegen Insolvenzstraftaten verurteilt sein,
  • darf in den letzten drei Jahren keine Kredite oder Sozialleistungen erschlichen haben,
  • darf seine Schulden nicht absichtlich vergrößert haben, „damit die Insolvenz sich richtig lohnt“, und
  • darf in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des lnsolvenzverfahrens nicht schon einmal Restschuldbefreiung erhaltenhaben oder gem. §§ 296, 297 InsO nicht erhalten haben.


Zusammengefasst kann man sagen, wer sich ehrlich und redlich bemüht, dem werden seine Schulden erlassen.

Die Schuldenhilfe Deutschland kennt die Prozesse und die Möglichkeiten, Schulden erfolgreich abzubauen.

Wir beraten Sie unter Beachtung der aktuellen Corona-Regeln zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Machen Sie mit uns eine kostenlose Analyse Ihrer Situation, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihr Unternehmen weiterführen sollen.


Machen Sie jetzt den ersten Schritt in eine schuldenfreie Zukunft:  kostenloses Beratungsgespräch

zur Übersicht "Fragen & Antworten"

Ihre kostenlose Analyse – jetzt anfragen!

Für weitere hilfreiche Informationen rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Dann rufen wir Sie zurück.

Machen Sie mit uns eine kostenlose Analyse Ihrer Situation.

Bitte addieren Sie 2 und 6.

* Pflichtfelder

Datenschutzhinweis: Wir erfassen Ihre Daten allein zu dem Zweck, um Ihre persönliche Schuldensituation einzuschätzen und Sie zum sicheren Schuldenabbau zu beraten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben.