Was ist die Wohlverhaltensperiode? Welche Pflichten hat der Schuldner?

Die Wohlverhaltensperiode beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dauert drei Jahre.

Während dieser Zeit müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an Ihren Treuhänder abgeben. Das pfändbare Einkommen errechnet sich individuell. Grundlage dafür ist die Pfändungstabelle.

Wer keine Arbeit hat, der hat die Pflicht zu versuchen, eine Arbeit zu finden. Die Arbeit soll denjenigen Fähigkeiten und Qualifikationen des Schuldners entsprechen.

Der Schuldner kann auch einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Die Zahlungen an den Treuhänder werden dann so berechnet, als hätte der Schuldner Einkommen aus angestellter Tätigkeit.

Sollte der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode etwas erben, so ist die Hälfte davon an den Treuhänder abzugeben, Lottogewinne kassiert der Treuhänder zu 100 % ein.

Der Schuldner muss während der Wohlverhaltensperiode das Insolvenzgericht und den Treuhänder informieren, wenn sich die Wohnanschrift, die Arbeitsstelle, die Einkünfte oder sein Vermögen ändern.

Außerdem dürfen in der Wohlverhaltensperiode nur Zahlungen an den Treuhänder geleistet werden, um einzelnen Gläubigern keine Sondervorteile zu gewähren.

Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode und sofern sich der Schuldner an die hierbei gültigen Regelungen gehalten hat, kann die Restschuldbefreiung vom Gericht ausgesprochen werden.

Allerdings werden nicht alle Schulden erlassen. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsgelder, ebenso wie für zinslose Darlehen, die zum Ausgleich der Kosten für die Verbraucherinsolvenz und Schulden aus unerlaubter Handlung bleiben bestehen. Seit dem 01.07.2014 werden auch Unterhalts- sowie Steuerschulden nicht mehr erlassen.

Auch wenn Sie Ihren Gläubigern nichts anzubieten haben, können Sie nach drei Jahren Schuldenbefreiung erhalten, denn es werden keine Mindestzahlungen verlangt.

Wichtig: Die Restschuldbefreiung gilt nicht für Mit-Schuldner und Bürgen. Nur der Schuldner, der den Antrag gestellt hat, wird von seiner Schuld frei.

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