Was ist mit meiner Krankenversicherung wenn ich nicht (mehr) zahlen kann?

Falls Sie Ihre Krankenversicherung nicht bezahlen können, kommt Ihr Sozialleistungsträger für die Kosten des Versicherungsschutzes auf. Für die Einzelheiten kommt es darauf an, wie Sie bisher krankenversichert sind.

Fall 1: Sie sind gesetzlich pflichtversichert

Bei bestehender gesetzlicher Pflichtversicherung zahlt der Träger der Sozialleistung die Krankenversicherung weiter, wenn

  • keine Familienversicherung möglich ist UND
  • Sie sich eine Krankenversicherung nicht leisten können oder durch die Kosten der Krankenversicherung Ihre Hilfebedürftigkeit entsteht.

Fall 2: Sie sind freiwillig gesetzlich versichert

Bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung gilt §26 Abs.1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB). Das bedeutet:

  • Ist eine Familienversicherung nicht möglich, wird für die Dauer des Leistungsbezugs der Beitrag durch den Sozialleistungsträger übernommen.
  • Ist der hohe Versicherungsbeitrag für Ihre freiwillige Krankenversicherung der Grund für Ihre Hilfebedürftigkeit, wird der Beitrag im notwendigen Umfang durch den Sozialleistungsträger übernommen. Der Beitrag wird außerdem übernommen, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden.

Fall 3: Sie sind privat versichert

Beziehen Sie Harz IV oder Sozialgeld nach §12 Absatz 1c Satz 4-6 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gilt:

  • Ist der Beitrag der Krankenkasse so hoch, dass er dazu führt, dass Sie hilfebedürftig werden, halbiert sich der Beitrag für Ihre Krankenversicherung. Dazu müssen Sie eine entsprechende Bestätigung Ihres Sozialleistungsträgers bei Ihrer Krankenkasse vorlegen.
  • Ist die Krankenkasse nach der Halbierung immer noch zu teuer, übernimmt der Sozialleistungsträger den Anteil, den Sie nicht aufbringen können. Können Sie sich Ihre Krankenkasse so oder so nicht leisten, übernimmt der Sozialleistungsträger die Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall müssen Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse den Wechsel in den Basistarif verlangen, damit die Kosten der Versicherung nicht höher sind als der Betrag, den der Sozialleistungsträger zahlt.

In jedem Fall gilt:

Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und lassen sich über Ihre Möglichkeiten informieren. Beantragen Sie gleichzeitig bei Ihrem Sozialleistungsträger die Übernahme der Kosten der Krankenversicherung. Sozialleistungsträger sind z.B. die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter der Agenturen für Arbeit oder die kreisfreien Städte oder die Kreise (Kommunen).

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